Aktuelle Infos
Erwerb des Feuerdiploms
Herzlichen Glückwunsch!
Sechs Kinder haben bei der Jugendfreizeit Heimbach ihr Feuer-Diplom erworben und wurden zum*r Feuerwächter*in ernannt.
- Sie kennen alle 10 Feuerregeln auswendig und können diese anwenden.
- Sie haben gelernt, welche „Zutaten“ ein Feuer braucht, und kennen auch seine Gefahren.
- Sie wissen, wo das Feuermachen erlaubt ist und wo nicht und wann sie kein Feuer machen sollten.
- Sie haben bereits erfolgreich Feuer gelöscht und wissen, wie sie die Feuerstelle hinterlassen müssen.
- Sie wissen, wie sie die Windrichtung herausfinden, und haben schon etwas Erfahrung als Feuerwächter.
- Sie wissen, wo sie in der Natur den besten Zunder finden, und kenne mindestens vier verschiedene Anzündhilfen ohne Streichholz und Feuerzeug.
- Sie haben es geschafft, mit dem Feuerstahl Feuer zu machen.
- Sie kennen mindestens drei verschiedene Arten, ein Feuer aufzuschichten, und kennen deren Verwendungszwecke.
- Sie können einen Astgabelgrill und ein Dreibeingestell bauen.
- Sie wissen, dass sie ein Feuer immer beaufsichtigen müssen und immer ein Erwachsener anwesend sein muss.
Wir suchen ehrenamtliche Mitarbeiter als BetreuerInnen für unsere Kinder- und Jugendfreizeiten
Wir suchen junge Menschen, die bereit sind, mit Kindern und Jugendlichen ihre Freizeit zu verbringen. Aber auch Menschen, die bereits Erfahrungen in der Kinder- und Jugendbetreuung haben, sind herzlich willkommen. Pädagogische Vorkenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich. Menschen mit Lebenserfahrung und praktischen Kenntnissen, insbesondere in den Bereichen Handwerk, Kunst, Spiel, Sport, Musik, Survival und Kochen.
Was können wir bieten?
Eine schöne und erfüllende Freizeitbeschäftigung. Eine offene und bunt gemischte Gemeinschaft. Nette, aufgeschlossene und hilfsbereite Teamkollegen/innen im Alter von 14 bis 70 Jahre.
Unsere Vereinsmitgliedern, die für uns aktiv tätig sind, sind gegen Unfälle, Haftungsansprüche und im Falle von rechtlichen Verfahren jeweils abgesichert.
Erwerbstätige Betreuer haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und Erstattung ihres Verdienstausfalls aufgrund des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 05.10.2001. Dies bedeutet in der Praxis, dass diese Personengruppe während der Sommerfreizeit keinen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen muss.
Wir bieten die Möglichkeit, nach einer ausreichend praktischen Eingewöhnungsphase auch die theoretische Qualifizierung für die Aufgaben als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter zu erwerben. Ziel dieser Tätigkeit sollte sein, eigenverantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, z. B. eine Kinder-Gruppe in der Sommerfreizeit zu leiten. Das Mindestalter für diese Ausbildung beträgt 16 Jahre.
Bei der praktischen und theoretischen Qualifizierung zum Jugendleiter / zur Jugendleiterin werden insbesondere folgende Inhalte vermittelt:
- Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
- Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Gefährdungstatbestände im Jugendalter und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes sowie
- aktuelle Themen aus der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen, Resilienz und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund, soziale und interkulturelle Kompetenz.
Falls Interesse besteht, können Sie sich gerne über unser Kontaktfeld melden.